Solar-Betriebsdeckung + Ertragsausfalldeckung
Es sind alle denkbaren Schäden versichert, z.B. durch Brand, Blitzschlag,
Überspannung, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus u.s.w. Neben dem Sachschaden
an der Anlage wird auch der finanzielle Verlust durch den Anlagenstillstand (bzw.
Teilstillstand) je Stillstandstag wie folgt entschädigt: ab dem 2. Tag mit jeweils 2€/kWp
(April bis September) bzw. 1€/kWp (Oktober-März) über maximal 3 Monate.
Der Einschluss der PV-Anlage in die Gebäudeversicherung (gegen die Gefahren Feuer und
Sturm) ist dadurch nicht mehr notwendig, zumal durch eine reine Gebäudeversicherung
viele Risiken überhaupt nicht erfasst werden.