Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG
Seit 2022 gibt es mindestens 6,84 €Cent für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Das EEG wurde im März 2000 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es schuf die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen in Deutschland und gilt als das modernste Energiegesetz weltweit. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Bedingungen für die Stromeinspeisung. Nach dem EEG müssen Energieversorger jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag vergüten. Die Kombinationsmöglichkeit der attraktiven neuen Solarvergütung u.a. mit dem Programm zur CO2-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das Investoren und Eigenheimbesitzern zinsgünstige Darlehen für den Bau von Photovoltaikanlagen gewährt, macht Solartechnik jetzt auch wirtschaftlich interessant. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Eckpunkte des EEG sowie die Änderungen durch das Photovoltaik-Vorschaltgesetz.
Die Solarstromvergütung kann mit allen anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern diese keine Einschränkungen vorsehen.